Broker & Plattformen · Stand 09.09.2026

Broker-Leistungen vergleichen: Dokumentierte Fakten statt Bewertungen

Welche Angaben eines Brokers lassen sich belegbar vergleichen, wo findet man sie, und wie geht man mit Lücken um?

Vergleichen heißt: dieselbe Frage an jeden Anbieter

Ein belastbarer Vergleich stellt jedem Broker dieselben Fragen und hält fest, wo die Antwort steht und von wann sie ist. Meinungen, Sterne und „Erfahrungen“ helfen dabei nicht, weil sie weder überprüfbar noch auf Ihr Szenario übertragbar sind. Nach genau diesem Verfahren arbeiten der Broker-Vergleich und die Leistungsübersicht dieser Website, angewendet auf fünf Broker.

Die Fragen

Wer ist der Vertragspartner?

Marke und kontoführende Gesellschaft sind nicht immer identisch. Entscheidend sind die Gesellschaft, mit der Sie den Depotvertrag schließen, ihr Sitz und ihre Aufsicht. Die Angabe steht im Impressum, in den Vertragsbedingungen und im Preis- und Leistungsverzeichnis.

Welcher Tarif gilt?

Viele Broker führen mehrere Kontomodelle. Ein Vergleich bezieht sich auf einen benannten Tarif je Broker. Angaben aus verschiedenen Tarifen desselben Brokers zu mischen, verfälscht das Bild, und genau das passiert in vielen Vergleichstabellen, ohne dass es jemand merkt.

Welche Handelsplätze und Orderarten?

  • Welche deutschen Plätze und welche Auslandsplätze sind erreichbar?
  • Werden Market, Limit, Stop und Stop-Limit an jedem dieser Plätze angenommen?
  • Wo wird eine Stop-Order gehalten, und mit welcher Kursquelle wird sie ausgelöst?
  • Welche Gültigkeiten sind möglich?

Zu den Hintergründen: Orderarten und Handelszeiten und Broker-Zugang.

Welche Kostenposten sind dokumentiert?

Je Posten aus Ordergebühren und Kostenposten: Orderprovision (Festbetrag, Prozentsatz, Minimum, Maximum), Handelsplatzentgelte, Teilausführungen, Währungsumrechnung, Depotentgelt. Zu jedem Posten gehören Fundstelle, Gültigkeitsdatum und Abrufdatum; ohne diese drei Angaben ist ein Betrag nur eine Behauptung.

Was bleibt unbekannt?

Ist eine Angabe nirgends dokumentiert, lautet die Antwort unbekannt, nicht „nein“ und nicht „0“. Ein Broker, der eine Orderart nicht erwähnt, bietet sie vielleicht trotzdem an; ein Entgelt, das nicht genannt wird, existiert vielleicht doch. Der Vergleich hält die Lücke fest, statt sie zu füllen.

Synthetisches Beispiel einer Vergleichszeile

Frage Broker A (erfunden) Broker B (erfunden)
Vertragspartner A-Bank AG, Stand 01.09.2026 B Securities GmbH, Stand 15.08.2026
Tarif „Basis“ „Standard“
Stop-Limit an Xetra ja (Preisverzeichnis S. 4) unbekannt
Orderprovision je Order 1,00 EUR 0,25 % (min. 4,90 EUR)
Handelsplatzentgelt Xetra unbekannt 1,50 EUR
Währungsumrechnung 0,25 % unbekannt

Für 50 Aktien zu 20,00 EUR ergibt sich bei A eine dokumentierte Provision von 2,00 EUR (2 Orders), bei B von 9,80 EUR; B hat zusätzlich ein dokumentiertes Handelsplatzentgelt von 3,00 EUR, bei A ist es unbekannt. Eine Reihenfolge „A günstiger als B“ wäre nur für die Provision zulässig und müsste dazusagen, dass das Handelsplatzentgelt bei A fehlt. Sobald dieser Zusatz fehlt, ist die Tabelle nicht mehr ehrlich.

Was ein Vergleich nicht leisten kann

  • Er sagt nicht, welcher Broker zu Ihnen passt, und kürt keinen Sieger.
  • Er deckt nie den ganzen Markt ab; er nennt sein Anbieteruniversum und seine Kriterien.
  • Er ersetzt nicht das Lesen des aktuellen Preisverzeichnisses vor einer Kontoeröffnung.

Was daraus für das Szenario folgt

Dokumentierte Kostenposten aus Ihrem Preisverzeichnis tragen Sie im Szenario-Tool mit dem Status „dokumentiert“ ein; was Sie nicht finden, bleibt „unbekannt“. Die Broker-Profile dieser Website folgen diesem Fragenkatalog mit Quelle und Datum zu jeder Angabe, wie unter Methode, Quellen & Korrekturen beschrieben; ihre dokumentierten Posten lassen sich im Rechner als Vorlage laden.

Alle Beispiele sind erfunden. Die Rechenregeln stehen in der Methode; eigene Zahlen rechnen Sie im Aktien-Trade-Szenario durch.