Ordergebühren und Kostenposten: Was ein Aktienkauf wirklich kostet
Aus welchen Posten setzen sich die Kosten eines Aktienkaufs zusammen, und welche davon stehen im Preisverzeichnis?
Kosten sind mehrere Posten, nicht eine Zahl
„Die Gebühr“ für einen Aktienkauf gibt es nicht. Es gibt mehrere Posten, die aus verschiedenen Quellen stammen und unterschiedlich gut belegbar sind. Deshalb führt das Szenario-Tool sie einzeln und mit einem Status: dokumentiert (aus einem Preisverzeichnis), angenommen (Ihre eigene Schätzung) oder unbekannt (kein Betrag; ein unbekannter Posten wird nie als 0 gerechnet). Wer die Posten zu einer Zahl zusammenzieht, verliert genau die Information, auf die es beim Vergleich ankommt: welche davon belegt sind und welche nicht.
Die Posten im Einzelnen
Orderprovision des Brokers
Das Entgelt, das der Broker je Order berechnet: ein Festbetrag, ein Prozentsatz des Ordervolumens mit Minimum und Maximum, oder eine Kombination aus beidem. Es steht im Preis- und Leistungsverzeichnis und ist damit dokumentierbar. Die Provision fällt beim Kauf und beim späteren Verkauf an, also zweimal je Szenario, und manche Broker berechnen sie bei Teilausführungen sogar mehrfach.
Handelsplatzentgelt und Fremdkosten
Entgelte der Börse oder des Handelsplatzes (Transaktionsentgelt, Maklercourtage im Parketthandel), die der Broker weiterreicht. Auch sie sind dokumentierbar, stehen aber häufig in einem separaten Abschnitt des Preisverzeichnisses oder verbergen sich hinter der Formel „zzgl. fremde Spesen“. Finden Sie den Betrag nicht, lassen Sie den Posten unbekannt; das ist ehrlicher als eine geratene Null. Im außerbörslichen Direkthandel entfällt das Handelsplatzentgelt meist, dafür trägt dort der Spread die Kosten.
Spread
Die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs. Wer zum Briefkurs kauft und sofort zum Geldkurs verkaufen würde, verliert genau diese Spanne. Der Spread ist kein Broker-Entgelt und steht in keinem Preisverzeichnis; er hängt von Aktie, Handelsplatz und Uhrzeit ab. Im Rechner ist er ein angenommener Betrag je Aktie.
Slippage
Die Abweichung zwischen erwartetem und tatsächlichem Ausführungskurs, siehe Gap, Slippage und Nichtausführung. Ebenfalls angenommen, je Aktie, und nur für den geplanten Stop-Verkauf angesetzt.
Währungsumrechnung
Bei Aktien in Fremdwährung berechnen viele Broker einen Prozentsatz auf den umgerechneten Betrag oder wenden einen eigenen Umrechnungskurs mit Aufschlag an. Dokumentierbar, sofern der Broker den Satz oder die Marge ausweist; sonst unbekannt. Ausführlich unter Währungsumrechnung bei US-Aktien.
Nicht im Szenario enthalten
Depot- oder Verwahrentgelte, Inaktivitätsentgelte, Kosten für Realtime-Kurse, Steuern auf Gewinne, die Marktbeeinflussung durch die eigene Order (Market Impact) und entgangene Alternativen (Opportunitätskosten). Der Rechner nennt sie als außerhalb des Kostenumfangs, statt sie zu schätzen.
Synthetisches Beispiel
50 Aktien zu 20,00 EUR, Stop 18,00 EUR, Kauf und geplanter Verkauf über denselben Broker.
| Posten | Status | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|---|
| Orderprovision | dokumentiert (erfunden: 1,00 EUR je Order) | 1,00 × 2 | 2,00 EUR |
| Handelsplatzentgelt | unbekannt | – | nicht enthalten |
| Spread | angenommen (0,02 EUR je Aktie) | 0,02 × 50 | 1,00 EUR |
| Slippage | angenommen (0,05 EUR je Aktie) | 0,05 × 50 | 2,50 EUR |
| Summe dokumentiert | 2,00 EUR | ||
| Summe angenommen | 3,50 EUR | ||
| Summe bekannter Posten | 5,50 EUR |
Geplante Exponierung einschließlich bekannter Kosten: 100,00 + 5,50 = 105,50 EUR, ohne das unbekannte Handelsplatzentgelt. Ein Ergebnis, das den unbekannten Posten stillschweigend mit 0 ansetzt, wäre schlicht falsch; darum trennt der Rechner die Summen, auch wenn eine einzige Zahl bequemer wäre.
Hinweis zur Zahlung für Orderweiterleitung
Bis zum 30. Juni 2026 durften Broker in Deutschland unter einer Übergangsregelung Zahlungen von Handelsplätzen für die Weiterleitung von Kundenorders annehmen (englisch payment for order flow, geregelt in Artikel 39a der MiFIR-Verordnung). Seit dem 1. Juli 2026 ist diese Praxis in der EU untersagt. Preisverzeichnisse aus der Zeit davor können deshalb veraltet sein; bei „dokumentierten“ Posten zählt darum immer das Datum der Quelle.
Was daraus für das Szenario folgt
Jeder Posten im Rechner hat einen Status und eine Bemessungsgrundlage (je Order, Prozent des Positionswerts, je Aktie). Beträge aus Ihrem Preisverzeichnis tragen Sie als dokumentiert ein; alles andere bleibt Annahme oder unbekannt. Die genauen Regeln stehen in der Methode.