Währungsumrechnung bei US-Aktien: Wechselkurs-Annahme und Umrechnungskosten
Wie wirken Wechselkurs und Umrechnungsentgelt auf Stückzahl, Kursrisiko und Kosten, wenn die Aktie in US-Dollar notiert?
Zwei Währungen in einer Rechnung
Ein Kauf an einem US-Handelsplatz wird in US-Dollar abgerechnet, das Konto in Deutschland führt Euro. Dazwischen liegen ein Wechselkurs, der sich laufend ändert, und meist ein Entgelt oder Kursaufschlag des Brokers für die Umrechnung. Für das Szenario heißt das: Kurse und Kursabstand rechnen wir in USD, den geplanten Verlustbetrag und die Ergebnisse weisen wir in EUR aus.
Die Wechselkurs-Annahme
Das Szenario-Tool verwendet keinen Kursfeed. Für USD-Szenarien brauchen Sie deshalb eine eigene Annahme, angegeben als USD je 1 EUR (1,1000 bedeutet: 1 EUR entspricht 1,10 USD). Diese eine Zahl gilt für alle Umrechnungen des Szenarios. In Wirklichkeit gilt beim Kauf ein anderer Kurs als beim Verkauf; diese Abweichung benennt das Modell, schätzt sie aber nicht.
Synthetisches Beispiel
Erfundene US-Aktie: Einstieg 50,00 USD, Stop 45,00 USD, geplanter Kursverlust-Betrag 100 EUR, Wechselkurs-Annahme 1,1000.
- Betrag in USD: 100 × 1,10 = 110,00 USD.
- Kursabstand: 50,00 − 45,00 = 5,00 USD.
- Stückzahl: 110 ÷ 5 = 22 Aktien.
- Geplantes Kursrisiko: 22 × 5,00 = 110,00 USD = 100,00 EUR.
- Positionswert: 22 × 50,00 = 1.100,00 USD = 1.000,00 EUR.
Ändern Sie die Annahme auf 1,0500, stehen nur 105 USD zur Verfügung, also 21 Aktien. Die Stückzahl hängt damit nicht nur vom Kursabstand ab, sondern auch von der Wechselkursannahme, und wer den Kurs zu hoch ansetzt, kauft eine Aktie zu viel.
Umrechnungskosten
Broker rechnen Fremdwährungsgeschäfte auf drei Arten ab:
- Prozentsatz auf den umgerechneten Betrag, etwa 0,25 % je Umrechnung. Bei Kauf und Verkauf fällt er zweimal an. Im Beispiel: 1.000,00 EUR × 0,25 % × 2 = 5,00 EUR.
- Aufschlag im Umrechnungskurs, den der Broker nicht separat ausweist. Dann ist der Betrag nur indirekt erkennbar.
- Fremdwährungskonto: Manche Broker führen USD-Guthaben; die Umrechnung fällt dann erst beim Rücktausch an.
Nennt das Preisverzeichnis den Prozentsatz oder die Kursmarge, gilt der Posten als dokumentiert; steht dort nur „hauseigener Kurs“, bleibt er unbekannt oder wird zu einer ausdrücklichen Annahme. Der Rechner setzt ihn mit der Bemessungsgrundlage „Prozent des Positionswerts je Order“ an; die Broker-Vorlagen übernehmen die dokumentierte Form (Prozentsatz mit Mindestbetrag oder Kursmarge) aus dem jeweiligen Broker-Profil.
Weitere Punkte, die das Modell nicht abbildet
- Der Wechselkurs kann sich zwischen Kauf und Verkauf so bewegen, dass Ihr Euro-Gewinn oder -Verlust vom Dollar-Ergebnis abweicht.
- Handelt Ihr Broker die US-Aktie stattdessen an einem deutschen Handelsplatz in EUR, entfällt die Umrechnung; dafür steckt der Währungseinfluss dann im Spread.
- US-Quellensteuer und deutsche Steuern sind nicht enthalten.
Was daraus für das Szenario folgt
Bei „US-Handelsplatz (USD)“ verlangt der Rechner eine Wechselkurs-Annahme und weist alle Beträge in beiden Währungen aus. Die Prüfliste im Ergebnis fragt, ob Ihr Broker in USD abrechnet oder umrechnet. Wann ein US-Handelsplatz überhaupt erreichbar ist, steht unter Handelszeiten und Broker-Zugang, die Rechenregeln in der Methode.