Gap, Slippage und Nichtausführung: Wo das Stop-Modell endet
Warum kann der tatsächliche Verlust größer sein als Stückzahl mal Kursabstand, und was lässt sich vorher prüfen?
Das Modell und seine Grenze
Die Rechnung „Stückzahl × Kursabstand“ aus Positionsgröße und Stop-Abstand nimmt an, dass der Verkauf zum Stop-Kurs erfolgt. Drei Marktsituationen brechen diese Annahme, und keine davon ist exotisch. Vorhersagen lassen sie sich nicht, benennen schon, und eine davon, die Slippage, können Sie als Annahme in das Szenario-Tool eintragen.
Kurslücke (Gap)
Ein Gap entsteht, wenn der erste Kurs einer Handelssitzung deutlich vom letzten Kurs der vorherigen abweicht, typischerweise nach Unternehmensnachrichten über Nacht oder über das Wochenende. Eine Stop-Order löst dann beim ersten Kurs aus, der den Stop erreicht oder unterschreitet, und wird zu diesem Kurs oder schlechter ausgeführt. Der Stop-Kurs selbst wird in diesem Fall nicht gehandelt, weil zwischen Schlusskurs und Eröffnung schlicht kein Handel stattgefunden hat.
Erfundenes Beispiel: 50 Aktien, Einstieg 20,00 EUR, Stop 18,00 EUR, geplantes Kursrisiko 100,00 EUR. Die Aktie schließt bei 19,40 EUR und eröffnet nach einer Gewinnwarnung bei 16,50 EUR. Der Stop löst aus, die Market-Ausführung erfolgt bei 16,50 EUR. Kursverlust: 50 × (20,00 − 16,50) = 175,00 EUR statt 100,00 EUR. Der Stop hat funktioniert, der geplante Betrag nicht.
Slippage
Slippage ist die Differenz zwischen dem Kurs, zu dem eine Order ausgelöst oder aufgegeben wurde, und dem Kurs, zu dem sie ausgeführt wird. Sie entsteht auch ohne Gap, weil zwischen Auslösen und Ausführung Millisekunden bis Sekunden vergehen und sich Geld- und Briefkurs in dieser Zeit bewegen; bei wenig gehandelten Aktien fällt sie spürbar größer aus.
Erfundenes Beispiel: Der Stop bei 18,00 EUR löst im laufenden Handel aus, die Ausführung erfolgt bei 17,95 EUR. Bei 50 Aktien sind das 2,50 EUR zusätzlich. Der Rechner führt Slippage als angenommenen Kostenposten je Aktie; die Höhe ist Ihre Schätzung, kein Wert aus einem Preisverzeichnis, und im Voraus kennt sie niemand.
Nichtausführung
Eine Order kann unausgeführt bleiben, und zwar aus mehreren Gründen:
- Stop-Limit beim Verkauf: Nach dem Auslösen gilt ein Limit. Liegt der Kurs darunter, wird nicht verkauft, und die Position bleibt offen. Im Gap-Beispiel mit Limit 17,90 EUR passiert bei 16,50 EUR nichts.
- Handelsaussetzung: Setzt die Börse den Handel aus, wird keine Order ausgeführt; der Stop wirkt erst nach der Wiederaufnahme, oft mit Gap.
- Kein Handel am gewählten Platz: Ein Stop, der nur an einem Handelsplatz hinterlegt ist, reagiert nur auf dessen Kurse. Außerhalb von dessen Handelszeiten passiert nichts, auch wenn die Aktie anderswo fällt. Dazu Handelszeiten und Broker-Zugang.
- Gültigkeit abgelaufen: Eine tagesgültige Stop-Order ist am nächsten Tag nicht mehr da.
Was sich vorher prüfen lässt
- Ist der Stop als Stop-Market oder als Stop-Limit angelegt, und ist das so gewollt?
- An welchem Handelsplatz ist der Stop hinterlegt, und zu welchen Zeiten wird er dort überwacht?
- Wie lange ist die Order gültig?
- Liegt zwischen Kauf und geplantem Ausstieg ein Wochenende, ein Feiertag oder ein bekannter Termin wie eine Quartalszahl?
Diese Prüfungen listet der Rechner im Ergebnis auf, beantworten kann er sie nicht: Die Antworten hängen von Ihrem Broker, vom Handelsplatz und vom Zeitpunkt ab. Wie wir mit unbekannten Größen umgehen, steht in der Methode.